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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Minijobs in Privathaushalten

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.

Wer Minijobber im Privathaushalt beschäftigt hat, musste bisher den dienstbaren Geist sowohl bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheckverfahren) als auch bei der zuständigen Unfallkasse bzw. dem Gemeindeunfallversicherungsverband anmelden. Dieses Verfahren ist jetzt vereinfacht worden. Mit der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren sind auch die Meldepflichten gegenüber dem Unfallversicherungsträger erfüllt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt seit Jahresanfang 1,6 % des Arbeitsentgelts - ihn hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Zusammen mit den Beiträgen von jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung, der Pauschalsteuer von 2 % und der Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung von 0,1 % ergibt sich eine Arbeitgeberbelastung von insgesamt 13,7 %.

Die Abgaben werden zweimal jährlich zum 15. Januar und zum 15. Juli per Lastschrift eingezogen - in 2006 erstmals am 17. Juli, da der 15. Juli auf einen Samstag fällt. Der Haushaltsscheck-Vordruck steht unter http://www.minijob-zentrale.de zur Verfügung. Bei einem Arbeitsentgelt über 400 Euro ist die Haushaltshilfe weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden, es sind auch weiterhin die Beiträge dorthin abzuführen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!