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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Lohnsteuer-Ermäßigung für das Jahr 2006

Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bringt Ihnen bereits vor dem Jahresende eine niedrigere Steuerlast und ein höheres Netto-Gehalt.

Wenn Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, müssen Sie nicht bis zum Jahresende warten, bis es im Rahmen Ihrer Steuererklärung eine Steuererstattung gibt. Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, diese Aufwendungen steuermindernd berücksichtigen zu lassen - mit der Folge, dass Sie monatlich eine niedrigere Steuerlast zu tragen haben und ein höheres Netto-Gehalt bekommen.

Sie müssen lediglich unter Beifügung Ihrer Lohnsteuerkarte einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt stellen, damit auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wird. Voraussetzung für die Eintragung des Freibetrags ist, dass Ihre Werbungskosten (zum Beispiel für Arbeitskleidung oder Entfernungspauschale), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) insgesamt mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro übersteigen.

Haben Sie bereits im Jahr 2005 von der Lohnsteuer-Ermäßigung Gebrauch gemacht, können Sie für dieses Jahr den "vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2006" stellen. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Lediglich neue Rechtsprechung - beispielsweise zu Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit - wird berücksichtigt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!