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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ertragsteuerliche Behandlung einer Investitionszulage

Die Investitionszulage zählt nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Die Investitonszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Demnach findet eine Besteuerung der Investitionszulage nicht statt. Daher ist es auch falsch, sie als steuerfreie Einnahme zu bezeichnen. Bei der Investitionszulage handelt es sich um eine Vermögensmehrung, die außerhalb der Besteuerung angesiedelt ist.

Die Investitionszulage mindert nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts. Dadurch wird die Steuerneutralität der Investitionszulage gewahrt. Die Abschreibung wird nur nach den tatsächlich aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemessen. Die erhaltene Investitionszulage bleibt unberücksichtigt.

Aufwendungen, die Ihnen als Anspruchsberechtigtem im Zusammenhang mit der Investitionszulage entstehen, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Zu diesen Aufwendungen können Rechts- und Steuerberatungskosten ebenso gehören wie innerbetriebliche Kosten für die Buchhaltung und die Steuerabteilung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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