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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aktivierung von Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt sind.

Der Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung ist gleichzeitig der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung aus einem abgeschlossenen Geschäft und ist somit entscheidend dafür, in welchem Geschäftsjahr der Gewinn aus dem Geschäft zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Forderung aus Lieferung und Leistung zu dem Zeitpunkt zu aktivieren ist, wenn die für die Entstehung der Forderung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.

Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Verpflichtung, für welche die Vergütung gefordert wird, wirtschaftlich erfüllt ist. Das Risiko reduziert sich dann darauf, dass der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist. Nach dieser Rechtsprechung wäre ein Bonusanspruch bereits dann zu aktivieren, wenn er wirtschaftlich verdient ist. Dem würde nicht entgegenstehen, dass es in dem zugrunde liegenden Vertrag heißt, dass Bonusansprüche erst mit der Rechnungsregulierung entstehen. Provisionen sind zu aktivieren, wenn der vermittelte Vertrag zustande gekommen ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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