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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Excel-Tabelle ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch werden von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten rigoros durchgesetzt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte angeschlossen und entschieden, dass die Erfassung der Privatfahrten von Arbeitnehmern mit firmeneigenen Kfz in einer Excel-Tabellenkalkulation nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass durch dieses Programm nachträgliche Änderungen weder verhindert noch hinreichend dokumentiert werden können.

Da ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorlag, soll nach der Auffassung des Finanzgerichts die 1 %-Regelung zur Anwendung kommen. Auch wenn ein normales Fahrtenbuch geführt wird, muss dies sehr sorgfältig geschehen. Denn wie das Finanzgericht Düsseldorf ebenfalls festgestellt hat, wird das komplette Fahrtenbuch verworfen, wenn es nicht ordnungsgemäß geführt ist, also Eintragungen falsch sind oder fehlen. In diesem Fall ist ebenfalls die 1 %-Regelung anzuwenden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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