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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge

Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist.

Ein privat krankenversicherter Rechtsanwalt mit sechs Kindern hatte geklagt, weil er einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen aufbringen musste, nachdem die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit überschritten waren. Darin sieht der Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Benachteiligung von Familien.

Der Bundesfinanzhof geht aber noch weiter, indem er ausführt, dass das verfassungsrechtliche subjektive Nettoprinzip gebietet, existenznotwendige Aufwendungen steuerfrei zu stellen. Zu diesen Aufwendungen gehören Krankenversicherungsbeiträge, soweit sie zur Erlangung eines Versicherungsstandards erforderlich sind, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Bundesfinanzhof holt jetzt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Beiträge zur Krankenversicherung verfassungsmäßig ist.

Der Streitfall betrifft das Jahr 1997, er hat aber Auswirkungen auf die Gegenwart, da es weiterhin Höchstbeträge gibt. Die Finanzverwaltung hat schon vorgesorgt: Um einer Flut von Einsprüchen vorzubeugen, ergehen Steuerbescheide in diesem Punkt derzeit nur noch vorläufig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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