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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bewertung von Pensionsrückstellungen

Die neuen Richttafeln 2005 G sind jetzt verbindliche Grundlage für die Bewertung von Pensionsrückstellungen.

Die Finanzverwaltung hat die neuen Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck als verbindlich für die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen anerkannt. Die neuen Richttafeln können für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 6. Juli 2005 enden und müssen für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 30. Juni 2006 enden. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Anwendung der Richttafeln 1998 und den neuen Richttafeln ergibt, ist im Übergangsjahr zu 1/3 zu berücksichtigen.

Es können sich positive und negative Unterschiedsbeträge ergeben. Im Folgejahr ist ebenfalls der Unterschiedsbetrag zu einem Drittel zu berücksichtigen, im zweiten Folgejahr ist dann die Rückstellung auf der Grundlage der neuen Richttafeln zu berechnen. Wird in einem Folgejahr eine Pensionszusage neu erteilt oder erhöht sich bei einer bestehenden Zusage die Verpflichtung, sind insoweit die Pensionsrückstellungen in vollem Umfang auf der Basis der Richttafeln 2005 G ohne Verteilung eines Unterschiedsbetrags zu bewerten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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