Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bindende Wirkung der Bodenrichtwerte für die Grundstücksbewertung

Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind für alle Beteiligten - Eigentümer, Finanzamt, Finanzgericht - bindend.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten und dem Finanzamt mitgeteilten Bodenrichtwerte für alle Beteiligten verbindlich sind. Sie können regelmäßig nicht von Gerichten überprüft werden. Den Gutachterausschüssen kommt aufgrund ihrer besonderen Sach- und Fachkenntnis und ihrer größeren Ortsnähe eine besondere Kompetenz bei der Feststellung der Bodenrichtwerte für die Bedarfsbewertung zu. Aufgrund dieser Voraussetzungen wurde die Ermittlung der Bodenrichtwerte einer Stelle außerhalb der Steuerverwaltung übertragen.

Ihre Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt und verfolgt das Ziel, die Typisierung und Bedarfsbewertung zu vereinfachen. Der mittels der Typisierung vom Gesetzgeber angestrebte Vereinfachungseffekt würde verloren gehen, wenn es möglich wäre, vor Gericht über die vorgenommene Bewertung und die richtige Höhe der Bodenrichtwerte zu streiten.

Als Steuerpflichtiger haben Sie daher lediglich einen Anspruch auf eine Wertermittlung, die dem typisierenden Verfahren entspricht, nicht jedoch auf den Ansatz eines anderen Bodenrichtwerts, der Ihnen korrekter erscheint, der jedoch dem des öffentlich bekannt gemachten Bodenwerts nicht entspricht. Es ist also nicht möglich, einen niedrigeren Wert als den vom Gutachterausschuss angegebenen Bodenrichtwert anzusetzen, lediglich mit dem Argument, dass die Höhe des Bodenrichtwerts unzutreffend ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon