Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachträgliche Änderung der Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung einer Personengesellschaft kann nur ausnahmsweise nachträglich geändert werden.

Von Gesellschaftern von Personengesellschaften wird manchmal übersehen, dass ein einmal gefasster Gewinnverteilungsanspruch nicht nachträglich geändert werden kann. Der Gewinnanspruch von Gesellschaftern einer Personengesellschaft entsteht mit Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Nachträgliche Änderungen sind nur nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegeben. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn einem Gesellschafter ein Sonderopfer entstanden ist, welches die anderen Gesellschafter auszugleichen haben.

Besteht zivilrechtlich ein Anspruch auf eine Ergebnisänderung, so ist die geänderte Gewinnverteilung auch steuerrechtlich anzuerkennen. Dies gilt auch dann, wenn der Änderungsanspruch nicht gerichtlich durchgefochten werden musste, sondern sich die Gesellschafter über die Änderung verständigen, solange sich die Änderung im durch den Änderungsanspruch vorgegebenen Rahmen hält. Die rückwirkende Änderung einer Ergebnisverteilung verlangt eine Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses. Hierzu ist ein gesonderter Gesellschafterbeschluss erforderlich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon