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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten

In einer vorläufigen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug für Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen.

Seit einigen Monaten sind beim Bundesfinanzhof Verfahren anhängig, in denen es um die Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten geht. Entsprechend ergehen Steuerbescheide in diesem Punkt momentan nur noch vorläufig. Durch eine Entscheidung in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) haben sich die Hoffnungen der Steuerzahler nun aber erheblich eingetrübt.

In ihrer Begründung führen die Richter nämlich aus, dass der Gesetzgeber die Beiträge zur Rentenversicherung mit konstitutiver Wirkung den Sonderausgaben zugewiesen hat. Das heißt, dass das Gericht nicht überprüfen kann, ob hier Werbungskosten vorliegen, weil der Gesetzgeber dies bereits ausgeschlossen hat. Damit bleibt noch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung, doch hier sagt der Bundesfinanzhof, dass man dies erst zum Zeitpunkt des Zuflusses der Rentenbezüge beurteilen kann. Zwar ist dieser Beschluss nicht im Hauptsacheverfahren ergangen, aber aufgrund der für ein AdV-Verfahren ausführlichen und besonders sorgfältigen Begründung ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Richter später noch anders entscheiden werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!