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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Unternehmer

Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

Ab dem 1. Februar 2006 können sich Selbstständige und Unternehmer, die mindestens 15 Stunden in der Woche tätig sind, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogen werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer innerhalb der letzten zwei Jahre vor seiner selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zurückliegt: Auch wer sich schon vor zehn Jahren selbstständig gemacht hat, kann die Weiterversicherung jetzt in Anspruch nehmen, wenn er in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr versichert war.

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Bis zum Ende dieses Jahres gilt jedoch eine Übergangsfrist - Sie müssen sich also noch nicht sofort entscheiden, ob Sie die Weiterversicherung nutzen wollen. Ab dem 1. Januar 2007 gilt dann aber die Frist von einem Monat ohne Ausnahme. Bereits tätige Unternehmer müssen den Antrag also noch bis zum 31. Dezember 2006 stellen.

Die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung sind übrigens durchaus moderat, weil eine beitragspflichtige Einnahme von nur 25 % der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt wird. Daraus folgt ein monatlicher Beitrag von 39,81 Euro im Westen und 33,56 Euro im Osten. Zwar ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der damit erworben wird, selbst im Maximalfall nicht besonders hoch, jedoch liegt er immer noch deutlich über dem Arbeitslosengeld II, zudem wird das Arbeitslosengeld I in jedem Fall bei Arbeitslosigkeit gezahlt, sofern genügend Beitragsmonate zusammenkommen.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie Antragsvordrucke und ein Merkblatt können Interessierte bei den zuständigen örtlichen Agenturen für Arbeit erhalten. Im Übrigen gilt die Option zur freiwilligen Weiterversicherung auch für Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland und Personen, die Angehörige mit einem Zeitaufwand von mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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