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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abschluss von längeren Erhaltungsarbeiten

Ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude muss nicht getrennt, sondern kann auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden.

Grundsätzlich ist bei Erhaltungsarbeiten an einem Mietwohngebäude zur Bestimmung des für die Investitionszulage maßgeblichen Beendigungszeitpunktes jede Maßnahme getrennt zu betrachten. Das Finanzgericht Brandenburg hat jedoch entschieden, dass ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen in Hinsicht auf die Investitionszulage auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden kann.

Ein einheitlicher Vorgang liegt vor, wenn ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Maßnahmen besteht und die Einzelmaßnahmen Gegenstand eines von vornherein gefassten Gesamtplans sind. Den engen zeitlichen Zusammenhang nimmt das Gericht an, wenn die Maßnahmen ohne wesentliche Unterbrechung in einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden. Und ein räumlicher Zusammenhang besteht, wenn die Arbeiten an einem Gebäude vorgenommen werden.

Für die Bewertung als einheitliche Baumaßnahme ist kein sachlicher, bautechnischer Zusammenhang der Einzelmaßnahmen erforderlich. Als Abschlusszeitpunktes der Erhaltungsarbeiten gilt entsprechend das Ende des Bauvorhabens.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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