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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen

Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.

Das Bundesfinanzministerium hat die Empfehlungen des Deutschen Steuerberaterverbands und der Bundessteuerberaterkammer aufgegriffen und ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, trotz des neuen Vorläufigkeitsvermerks bei der Nichtberücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten Einspruch einzulegen.

Der neue Vorläufigkeitsvermerk ist zwar sowohl auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht als auch auf das beim Bundesfinanzhof anzuwenden, jedoch bezieht er sich ausschließlich auf die Frage, ob die Versagung des Abzugs von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten verfassungsgemäß ist. Eine vorläufige Steuerfestsetzung ist nämlich nur hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht (Verfassungsrecht oder Europarecht) möglich.

Da jedoch auch denkbar ist, dass der Bundesfinanzhof aufgrund der Auslegung von Steuergesetzen entscheidet und die Frage der Verfassungsmäßigkeit ausklammert, wäre der Einspruch notwendig. Für diesen Fall würde der Vorläufigkeitsvermerk allein den Steuerfall nicht offen halten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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