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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schulgeld und Reisekosten für Kinder im Ausland

Schuldgeld und Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts für Kinder, die im Ausland leben, sind nicht steuerlich abzugsfähig.

Aufwendungen, die Sie als nicht sorgeberechtigter und -verpflichteter Elternteil für den Schulbesuch Ihrer im Ausland lebenden Kinder haben, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgabe abzugsfähig. Als außergewöhnliche Belastung kommen nur krankheitsbedingte Aufwendungen in Frage, und der Sonderausgabenabzug ist lediglich - und selbst dann nur teilweise - für im Inland gezahltes Schulgeld möglich.

Gleiches gilt für Reisekosten zur Ausübung des Besuchsrechts, die typisiert mit dem Kinderfreibetrag abgegolten sind - was in Einzelfällen mehr oder weniger angemessen ist. In diesem Punkt ist sich das Finanzgericht München aber selbst nicht sicher und hat daher die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!