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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Miteigentümer einer Immobilie müssen die AfA nicht einheitlich wählen

Miteigentümer eines Wohngebäudes müssen ihr Wahlrecht über die lineare und degressive AfA nicht einheitlich ausüben.

Gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein sind nicht nur Alleineigentümer, sondern auch Miteigentümer eines Wohngebäudes berechtigt, das AfA-Verfahren (lineare oder degressive Absetzung für Abnutzung) frei zu wählen. Es besteht keine Verpflichtung für Miteigentümer, sich auf eine einheitliche AfA-Methode festzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck der entsprechenden Vorschriften ableiten.

Eine einheitliche Behandlung ist lediglich für die erhöhte oder Sonder-AfA vorgesehen. Die entsprechende gesetzliche Regelung kann jedoch nicht auf die normale AfA übertragen werden, da keine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt: Der Gesetzgeber hat das Wahlrecht zwischen linearer und degressiver AfA Miteigentümern einräumen wollen. Somit können Sie sich unabhängig von Ihren Miteigentümern für das Ihnen genehmere AfA-Verfahren entscheiden - allerdings nur noch in diesem Jahr, denn ab 2006 fällt die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude weg.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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