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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuersparmodell "Gewerbliche Vermietung"

Ein neues Urteil schränkt den Anwendungsbereich für das Steuersparmodell der "Gewerblichen Vermietung" erheblich ein.

Ein Steuersparmodell sieht vor, dass die Maschinen eines Produktionsbetriebes von einem Familienangehörigen erworben werden, welcher nicht am Unternehmen beteiligt ist. Da es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handelt, fällt keine Gewerbesteuer an, die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Maschinen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden, sind steuerfrei. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch jetzt entschieden, dass der Erwerb von 40 Maschinen und deren Vermietung an einen Metallverarbeitungsbetrieb und die Veräußerung von 7 Maschinen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist. Damit ist der Anwendungsbereich dieses Steuersparmodells auf die Fälle beschränkt, in denen die Maschinen nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nut-zungsdauer verschrottet werden. Zulässig wäre ein Verkauf der Maschinen aus nicht vorhersehbaren Gründen, um eine Verlust bringende Vermietung zu beenden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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