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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Angaben bei der Bildung einer Ansparrücklage

Die Finanzverwaltung knüpft rigide Aufzeichnungspflichten an die Bildung von Ansparrücklagen.

Aus der gesetzlichen Regelung folgt, dass eine Ansparrücklage für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bilden ist. Die Bildung und Auflösung der Rücklage muss in der Buchführung verfolgt werden können. Hieraus folgert der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung, dass die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden muss, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde. Neben der Funktion müssen auch die voraussichtlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes aufgezeichnet werden.

Wie das Finanzgericht Köln aber jetzt entschieden hat, ist der genaue Investitionszeitpunkt nicht nach Monat, Quartal oder Jahr anzugeben. Allerdings wurde gegen dieses Urteil eine vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt. Es ist daher zu empfehlen, auch zum Investitionszeitpunkt eine Aufzeichnung zu machen. Das Finanzgericht ist weiterhin der Auffassung, dass für das gleiche Wirtschaftsgut erneut eine Investitionsrücklage gebildet werden kann, nachdem eine frühere Rücklage aufgelöst worden ist. Diese Auffassung wird vom Fachschrifttum geteilt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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