Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Maklergebühren als abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Maklergebühren, die bei Vermittlungen bezüglich einer Immobilie angefallen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Maklerprovisionen, die Sie in Verbindung mit der Anschaffung einer Immobilie zahlen müssen, gehören zu den Anschaffungsnebenkosten, die gemeinsam mit der Immobilie abgeschrieben werden. Entfallen die Provisionen auf Grund und Boden, wirken sie sich für Sie also überhaupt nicht steuermindernd aus.

Anders verhält es sich mit Provisionen, die Sie für die Vermittlung der Finanzierung oder eines Mieters zahlen. Diese Provisionen können Sie steuerlich sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Erbringt ein Makler gleichzeitig mehrere Leistungen, ist es daher vorteilhaft, die unterschiedlichen Leistungen gesondert abzurechnen, um die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung auf jeden Fall nutzen zu können.

Die Möglichkeit, Maklerprovisionen für Vermittlung steuerlich abzusetzen, haben Sie auch als bilanzierender Steuerpflichtiger. Eine Aktivierung solcher Vermittlungskosten ist nicht zulässig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon