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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wahlrechte bei Betriebs- und Privatvermögen nutzen

Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.

Als bilanzierender Steuerpflichtiger haben Sie oftmals die Wahlmöglichkeit, Gegenstände, deren betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % beträgt, dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen. Bei Ihrer Wahl sollten Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile bedenken, die eine Behandlung als Betriebs- oder Privatvermögen mit sich bringt.

Ordnen Sie einen Gegenstand dem Privatvermögen zu, so haben Sie den Vorteil, dass Einnahmen gewerbesteuerfrei sind. Zudem können Wertsteigerungen nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei beweglichen Gegenständen und 10 Jahren bei Immobilien steuerfrei vereinnahmt werden. Schließlich stehen Ihnen Freibeträge in Höhe von 3100,- DM, bzw. 6200,- DM bei den Erträgen aus Kapitalanlagen zu.

Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen hingegen bringt deutlich bessere Abschreibungsmöglichkeiten mit sich. Es bestehen auch keinerlei Probleme beim Schuldzinsenabzug. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Spekulations- und Wertverluste ohne Einschränkungen steuerlich abgezogen werden können. Beim Privatvermögen dürfen solche Verluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!