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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuervorteile durch abweichendes Wirtschaftsjahr

Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.

Möchten Sie als Steuerpflichtiger erreichen, dass Sie ihre Gewinne erst ein Jahr später versteuern müssen, sollten Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Ein geeigneter Zeitpunkt für eine solche Wahl wäre die Gründung einer GmbH. Sie haben dann die Möglichkeit, in der Satzung der GmbH den Zeitraum 1. Februar bis 31. Januar als Wirtschaftsjahr zu definieren. Somit müßten Sie den Gewinn, der im Zeitraum vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Dezember 2000 anfällt, erst im Jahr 2001 versteuern. Haben Sie einmal die Abweichung des Wirtschaftsjahres gewählt, so bleibt Ihnen diese elf Monate dauernde Steuerstundung auch in den Folgejahren erhalten.

Die Vorteile eines abweichenden Wirtschaftsjahres können grundsätzlich alle Gewerbetreibenden für sich in Anspruch nehmen. Das Wirtschaftsjahr können Sie anfangs beliebig definieren. Eine spätere Umstellung kann nur noch im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Wunsch auf Umstellung allerdings mit dem Vorliegen wichtiger wirtschaftlicher Gründe begründen können. Es genügt nicht, wenn Sie anführen, dass die Umstellung zu einer Steuerpause führt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!