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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geldwerter Vorteil trotz Benzinkostenerstattung

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München illustriert die ganze Absurdität einiger Auswüchse im deutschen Steuerrecht.

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die Zahlungen eines Arbeitnehmers für die Benzinkosten nicht den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung mindern. Nach den Lohnsteuerrichtlinien wird aber der Nutzungswert aus der Dienstwagengestellung durch die Zahlungen gemindert, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet. Es ist daher eine vertragliche Gestaltung zu wählen, wonach der Arbeitnehmer nicht die Benzinkosten selbst zahlt, sondern in Höhe der erstatteten Benzinkosten Zahlungen an den Arbeitgeber leistet.

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Benzinkosten zunächst für den Arbeitgeber verauslagt, die Benzinquittungen zur Erstattung einreicht und die angefallenen Benzinkosten vom Arbeitgeber in der monatlichen Lohnabrechnung wieder abgezogen werden. Fraglich ist, ob der Bundesfinanzhof diese sehr formalen Grundsätze des Finanzgerichts übernehmen wird, bis dahin ist jedoch eine vertragliche Gestaltung zu empfehlen, die steuerliche Risiken ausschließt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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