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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Vertragsschlüssen der Gesellschaft gegenüber einem Dritten nicht, da ihm keine Aufklärungspflichten obliegen.

Als Geschäftsführer einer GmbH obliegen Ihnen grundsätzlich keine vorvertraglichen Auflärungspflichten zum Schutz der Vertragspartner der GmbH. Solche Pflichten obliegen ausschließlich der GmbH selbst. Sie als Geschäftsführer haben lediglich intern gegenüber der GmbH die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich die GmbH in ihren Außenbeziehungen rechtmäßig verhält.

Von diesem Grundsatz, nämlich dass der Geschäftsführer allein gegenüber der GmbH für die Erfüllung der der GmbH im Außenverhältnis obliegenden Aufklärungspflichten einzustehen hat, gibt es zwei sehr selten auftretende Ausnahmen. Diese Ausnahmen sehen vor, dass Sie als Geschäftsführer nur dann haften, wenn Sie ein unmittelbares Eigeninteresse an dem abgeschlossenen Geschäft oder aber ein besonderes persönliches Vertrauen des Vertragspartners der GmbH in Anspruch genommen haben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!