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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vertragsstrafe als Werbungskosten abziehbar

Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können.

Aufwendungen, die Sie für eine im Arbeitsvertrag festgeschriebene Vertragsstrafe aufbringen müssen, können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug bringen. Entsprechend der Definition von Werbungskosten (Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen) werden alle durch Ihren Beruf veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Eine berufliche Veranlassung wird grundsätzlich immer dann angenommen, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und Sie subjektiv die Aufwendungen zur Förderung Ihres Berufs, also zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen getätigt haben. Entsprechend fällt auch eine Vertragsstrafe unter die Werbungskosten - sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen und eine Vertragsstrafe in Kauf nehmen, um ein neues Arbeitsverhältnis mit höherem Einkommen eingehen zu können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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