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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer

Ein Unternehmer darf für ein Arbeitszimmer im ansonsten privat genutzten Haus den vollen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen - selbst dann, wenn er nicht Alleineigentümer des Hauses ist.

Ein Unternehmer kann aus den Herstellungskosten für sein Haus den Vorsteuerabzug anteilig geltend machen, wenn er ein Zimmer für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt. Alleiniger Eigentümer des Hauses muss er dafür nicht sein. Die Richter am Europäischen Gerichtshof erklärten in diesem Punkt die Ansicht der deutschen Finanzverwaltung für gemeinschaftsrechtswidrig. Der volle anteilige Vorsteuerabzug für das Arbeitszimmer kann zumindest dann geltend gemacht werden, wenn der Eigentumsanteil höher als die Abzugsquote ist. Im bewussten Fall gehören dem Kläger 25 % des Hauses, wohingegen die Fläche des Arbeitszimmers und damit der Vorsteuerabzugsanteil nur 12 % der Herstellungskosten ausmacht. Er kann somit die vollen 12 % steuerlich geltend machen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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