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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pfändungsschutz für selbstständige Unternehmer

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der auch selbstständigen Unternehmern Pfändungsschutz für ihre Altersvorsorge gewährt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Altersvorsorge von Selbstständigen im Zwangsvollstreckungsrecht besser schützen soll. Ziel ist es, die Zwangsvollstreckung gegen selbstständige Unternehmer an die Zwangsvollstreckung gegen Empfänger von Leistungen einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung anzupassen. Zurzeit bestehen erhebliche Unterschiede, da Selbstständige keinen Pfändungsschutz genießen:

  1. Zwangsvollstreckung gegen selbstständige Unternehmer

    Sämtliche Einkünfte Selbstständiger - auch die, die ausschließlich der Alterssicherung dienen - unterliegen der Einzel- und Gesamtvollstreckung. Das heißt, eine Lebensversicherung und eine private Rentenversicherung können vollständig gepfändet werden: Es bestehen keine Pfändungsgrenzen.

  2. Zwangsvollstreckung gegen Empfänger von Leistungen einer gesetzlichen oder betrieblichen Renten-versicherung

    Auch hier unterliegen die Einkünfte grundsätzlich der Vollstreckung. Jedoch können die Rentenansprüche aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Es existieren also normierte Pfändungsgrenzen, die das Existenzminimum sichern sollen.

Diese Ungleichbehandlung soll aufgehoben werden. Auch bei selbstständigen Unternehmern sollen die Rentenbezüge aus einer Rentenversicherung und das Vorsorgekapital vor einem schrankenlosen Vollstreckungszugriff geschützt werden, und zwar sowohl was die eigentliche Rentenzahlung der Versicherung als auch das angesparte Vorsorgevermögen angeht.

Der Pfändungsschutz erhöht sich mit zunehmendem Alter: Die Höhe des geschützten Vorsorgekapitals ist abhängig vom Lebensalter progressiv ausgestaltet. Das angesparte Kapital wird in dem Umfang geschützt, dass Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erhalten können, die in etwa der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen entspricht.

Zur Verhinderung von Missbrauch ist der Schutz allerdings auf solches Kapital beschränkt, das unwiderruflich in die Altersvorsorge eingezahlt wurde. Weiter muss gewährleistet sein, dass die Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des Rentenfalls oder der Berufsunfähigkeit als lebenslange Rente erbracht werden. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein.

Auch wenn es sich bisher nur um einen Kabinettsbeschluss handelt, ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf vom neu gewählten Bundestag umgesetzt wird, da unter den Parteien Konsens über die Notwendigkeit des Pfändungsschutzes besteht. Es ist allerdings noch nicht klar, wann die Umsetzung erfolgt, und inwieweit noch Änderungen am Entwurf vorgenommen werden.


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