Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Eigenheimzulage neben Steuervergünstigungen im Ausland?

Ehegatten können bei einem Erstobjekt neben der Eigenheimzulage auch eine Steuervergünstigung im Ausland in Anspruch nehmen.

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass ausschließlich Ehegatten bei einem Erstobjekt gleichzeitig die Eigenheimzulage und eine Steuervergünstigung im Ausland für dasselbe selbst genutzte Objekt in Anspruch nehmen können. In allen anderen Fällen führt die Gewährung einer ausländischen Steuerbegünstigung zum Wegfall der Eigenheimzulage.

Eine steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für dasselbe selbst genutzte Haus in einem anderen Staat entspricht nämlich der Eigenheimzulage. Die ausländische Steuervergünstigung ist dann als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung zu werten und der Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage aufzuheben.

Dieser Hinweis der OFD Frankfurt wird sich auch in der unmittelbaren Praxis auswirken: Die Vordrucke zur Eigenheimzulage werden geändert. So wird der Antrag auf Eigenheimzulage um die entsprechenden Mitteilungspflichten zu Steuervergünstigungen im Ausland ergänzt, und die in den Anleitungen zum Antrag enthaltene Aussage, dass die Eigenheimzulage nicht beansprucht werden kann, wenn der Antragsteller in einem anderen Staat für das Objekt eine steuerliche Begünstigung in Anspruch genommen hat, wird ebenfalls korrigiert: Ehegatten können und dürfen nämlich genau das!


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon