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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rückzahlung von Arbeitslohn

Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.

Für die Besteuerung von Arbeitslohn gilt, anders als im Sozialversicherungsrecht, nicht das Verursachungs-, sondern das Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung versteuert werden muss. Werbungskosten können nur in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Bezüge versehentlich zu hoch ausgezahlt worden sind. Falls die Berichtigung nicht im Jahr der Zahlung erfolgt, so wird zurückgezahlter Arbeitslohn als negative Einnahme erst im Jahr der Rückzahlung berücksichtigt.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Einkommensteuer des Vorjahres auch nicht aus Billigkeitsgründen herabzusetzen ist, wenn die Rückzahlung des Arbeitslohns im Folgejahr zu keiner Besteuerung führt, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass die Jahreslohnabrechnung rechtzeitig vor Ende des Jahres vorzunehmen ist, damit den Mitarbeitern keine steuerliche Nachteile entstehen. Beruht die Rückzahlung von Arbeitslohn auf einem Fehler in der Lohnabrechnung, so kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, dem Mitarbeiter einen entstandenen Steuerschaden auszugleichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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