Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben

Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.

Jeder Arbeitnehmer erhält für seine arbeitsbedingten Kosten den Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet, falls er keine höheren Kosten nachweist. Als selbstständiger Unternehmer wiederum können Sie Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Schwierig wird es, wenn sich Betriebsausgaben und Werbungskosten bei gleichzeitiger Tätigkeit als Arbeitnehmer und als Selbstständiger im selben Gebiet überschneiden.

Das Finanzgericht Köln ist der Ansicht, dass der Werbungskostenpauschbetrag nicht neben gleichartigen Betriebsausgaben für eine vergleichbare Tätigkeit geltend gemacht werden kann. Sie müssen also damit rechnen, dass Ihnen das Finanzamt den Werbungskostenpauschbetrag kürzt oder streicht, wenn Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbstständiger Unternehmer sind.

Die Richter begründen die Kürzung damit, dass nur die Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, die spezifisch für die nichtselbständige Tätigkeit sind. Es könne nicht sein, dass die Werbungskosten und Betriebsausgaben identisch sind, sodass letztlich eine steuerliche Doppelentlastung eintritt. Welche Aufwendungen spezifisch sind, soll letztlich durch eine Schätzung ermittelt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon