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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zahlung auf das Rentenkonto des Exgatten

Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auf das gesetzliche Rentenkonto Ihres früheren Ehegatten können Sie weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen. Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs haben aber weder auf die Höhe Ihrer laufenden Einkünfte noch auf die Höhe Ihrer späteren Rente einen Einfluss. Ebenso besteht kein Zusammenhang mit dem Beruf oder dessen Förderung. Diese Zahlungen sind vielmehr allein durch die Scheidung veranlasst.

Eine außergewöhnliche Belastung wiederum liegt vor, wenn Sie zwangsläufig höhere Aufwendungen haben als der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes. Das Problem ist jedoch, dass durch die Ausgleichzahlungen keine Vermögensminderung eintritt: Die Versorgungsausgleichszahlungen sind Aufwendungen zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes, der wirtschaftlich bereits Ihrem Exgatten gehört.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!