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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vollzeitjob zwischen Zivildienst und Studium

Wenn der Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einen Vollzeitjob länger als vier Monate ausübt, gibt es für diese Zeit natürlich kein Kindergeld. Andererseits wird das Einkommen aus dieser Zeit auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet.

Wenn Ihr Sohn zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn seines Studiums einem Vollzeitjob nachgeht, verdient er zwar Geld, aber das wird auch auf den Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch angerechnet. Die Folge ist, dass oft der Kindergeldanspruch wegfällt. Anders sieht es aus, wenn die Zeit zwischen Zivildienstende und Studiumsbeginn und damit auch die Erwerbstätigkeit länger als vier Monate dauert. Zwar besteht dann für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Kindergeld, aber das Einkommen aus dieser Zeit wird auch nicht auf den Jahresgrenzbetrag angerechnet. Ab dem Beginn des Studiums gibt es dann wieder Kindergeld, wenn die sonstigen Einkünfte unter dem Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro liegen.

Beachten müssen Sie aber auch noch folgende Besonderheit: Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen für die Berücksichtigung Ihres Kindes an keinem Tag vorliegen, also zum Beispiel während eines Vollzeitjobs, sorgen dafür, dass sich der Jahresgrenzbetrag jeweils um 1/12 reduziert. Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Betracht.

Ein Vollzeitjob, auch wenn er nur befristet ist, führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs genau dazu: Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung Ihres Kindes fehlen, da die typische Unterhaltssituation der Eltern nicht vorhanden ist. Entsprechend reduziert sich der Jahresgrenzbetrag für jeden Monat der Erwerbstätigkeit jeweils um 1/12, und die dabei erzielten Einkünfte sind nicht anzurechnen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!