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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nutzungsänderung führt immer zu Herstellungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung sind immer Herstellungskosten, selbst wenn es sich nur um kleinere Instandhaltungsarbeiten handelt.

Aufwendungen für die Nutzungsänderung eines Gebäudes sind auch dann Herstellungskosten, wenn weder eine Erweiterung noch eine wesentliche Verbesserung vorliegt. Selbst Kleinbeträge gelten in diesem Fall als Herstellungskosten. Entscheidend ist, dass die funktionale und optische Gestaltung auf die neue Nutzungsart ausgelegt ist. Auch Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen sind dann also Herstellungskosten.

Die Rechtsprechung orientiert sich ausschließlich an den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs für die Aktivierung von Herstellungskosten. Auch wenn dort die Änderung der Funktions- und Zweckbestimmung nicht extra erwähnt wird, so ist nach herrschender Auffassung in diesen Fällen die Aktivierung bereits unter dem Gesichtspunkt der Substanzmehrung oder wesentlichen Verbesserung geboten. Der Bundesfinanzhof hat in dieser Frage noch nicht endgültig entschieden. Vorläufig ist es daher am besten, wenn Sie dafür sorgen, dass zwischen der Nutzungsänderung und den Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zumindest einige Monate liegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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