Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerliche Beurteilung von Handyverträgen

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben nicht nur das Akronym MFDLV (Mobilfunkdienstleistungsvertrag) ausgedacht, sondern auch mit der Frage beschäftigt, wie die bei MFDLVs üblichen Paketgeschäfte mit subventioniertem Handy und einer Mindestvertragslaufzeit zu behandeln sind. Im Wesentlichen zielen die Vorschriften auf eine periodengerechte Abgrenzung der Ausgaben und Einnahmen. Das Ministerium teilt dazu das Vertragsverhältnis in zwei Bestandteile auf: der subventionierte und damit möglicherweise sogar unentgeltliche Kauf des Handys einerseits und der Dienstleistungsvertrag andererseits.

Ein Unternehmer erzielt durch die verbilligte Handyüberlassung nach Ansicht des Ministeriums zunächst eine Einnahme in Höhe der Vergünstigung. In dieser Höhe muss er daher einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, der über die Laufzeit des Vertrages (in der Regel 24 Monate) aufzulösen ist. Vergleichbar verhält es sich mit einmaligen Vergünstigungen in Form von Gesprächsguthaben, Rechnungsgutschriften etc. Auch diese müssen passiv abgegrenzt und über die Laufzeit aufgelöst werden. Laufende Vergünstigungen durch niedrigere Grundgebühr, monatliche Gesprächsguthaben etc. dagegen bedürfen keiner besonderen Behandlung.

Bemessungsgrundlage für die AfA des Handys ist in jedem Fall der übliche, unsubventionierte Kaufpreis. Und hier liegt auch ein Anreiz, sich trotz Subventionierung nach einem nicht zu teuren Handy umzusehen. Denn wenn der reguläre Preis des Handys unter der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt, reduziert sich der Aufwand erheblich. In diesem Fall müssen Sie keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden, sondern können den tatsächlich gezahlten Preis für das Handy direkt als Ausgabe erfassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon