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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.

In Zeiten der Arbeitslosigkeit können Sie Aufwendungen für Ihre zukünftige berufliche Entwicklung als vorab entstandene Werbungskosten zur Erzielung späterer Einnahmen steuerlich geltend machen. Bei Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen ergibt sich ein beruflicher Zusammenhang von selbst, anders ist es jedoch bei anderen Ausgaben. Hier genügt die bloße Behauptung, die Aufwendungen seien beruflich veranlasst gewesen, nicht. Vielmehr ist der konkrete berufliche Zusammenhang darzulegen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den Zeiten der Nichtbeschäftigung als vorweg entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden können - beispielsweise, wenn Sie das Arbeitszimmer für Bewerbungen, Fort- und Weiterbildung nutzen. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber, dass

  • entweder bei der angestrebten Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zu Verfügung gestellt wird, oder

  • die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen wird.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, scheidet ein Werbungskostenabzug aus. Für den Fall, dass der Werbungskostenabzug zulässig, gilt auch hier die Abzugsbeschränkung in Höhe von 1.250 Euro.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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