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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Drei-Monats-Frist bei der Einsatzwechseltätigkeit

Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.

Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 27. Juli 2004 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass die Drei-Monats-Frist auch auf eine Einsatzwechseltätigkeit anzuwenden ist: Bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Arbeitsstätte können Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate einer Dienstreise vom Arbeitgeber in Höhe der gesetzlich geregelten Pauschalen lohnsteuerfrei ersetzt werden. Vor diesem Urteil waren Einsatzwechseltätigkeiten von der Drei-Monats-Frist ausgenommen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist wird aus Vertrauensschutzgründen bis einschließlich zum 31. Dezember 2005 noch nicht auf die Einsatzwechseltätigkeit angewendet. Arbeitnehmer können also bei einer längerfristigen Einsatzwechseltätigkeit an derselben Arbeitsstelle auch nach dem Ablauf von drei Monaten die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand noch geltend machen. Die negativen Konsequenzen aus dem BFH-Urteil greifen erst ab dem 1. Januar 2006.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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