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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachtragsantrag und Verlängerung einer Baugenehmigung

Ein unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn.

Aufatmen können alle Bauherren, die 2003 noch schnell einen Bauantrag gestellt haben, um sich die ungekürzte Eigenheimzulage zu sichern. Denn wenn die auf diesen Bauantrag hin erteilte Baugenehmigung abläuft und auf späteren Antrag hin verlängert wird, definiert trotzdem der ursprüngliche Bauantrag den Herstellungsbeginn, der für die Eigenheimzulage maßgeblich ist. Ähnlich verhält es sich mit einer Nachtragsgenehmigung, wenn Sie den Bauantrag später ändern: Bleibt das Bauvorhaben im Wesentlichen unverändert, handelt es sich nach wie vor um denselben Bauantrag. Allerdings ist beim Nachtrag die baurechtliche Beurteilung nicht rechtsverbindlich für das Finanzamt, sondern nur ein wichtiges Indiz für die Bewertung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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