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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch GmbH-Geschäftsführer

Die Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch den Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen ist kein unternehmensbezogenes Geschäft.

Anerkennt der Geschäftsführer einer GmbH eine Gesellschaftsschuld in eigenem Namen, so ist dies kein unternehmensbezogenes Geschäft. Vielmehr ergibt sich eine persönliche Haftung des Geschäftsführers. Grundsätzlich gilt der Unterzeichnende als Vertragspartei. Wenn der Unterzeichnende nicht die Gesellschaft mitaufführt oder seine Unterschrift wenigstens mit einem Zusatz versieht, der darauf hinweist, dass er für die GmbH handelt, verpflichtet er ausschließlich sich selbst.

Auch von einem unternehmensbezogenen Geschäft kann nicht ausgegangen werden. Bei unternehmensbezogenen Geschäften muss der Vertragspartner, also das Unternehmen, von vorneherein klar erkennbar sein. Der Handelnde muss sein Auftreten für das Unternehmen hinreichend deutlich machen. Ebenso muss deutlich sein, dass das Unternehmen Vertragspartner werden soll. Bei einem Anerkenntnis in eigenem Namen fehlt es daran eindeutig. Allein aus dem Umstand, dass das Schuldanerkenntnis auf Verbindlichkeiten der Gesellschaft basiert, kann nicht auf ein Handeln für die Gesellschaft geschlossen werden. Ebenso wenig spricht die Tatsache, dass der Geschäftsführer nur die Weiterbelieferung der GmbH erreichen wollte, nicht für ein unternehmensbezogenens Geschäft. Mit einem Anerkenntnis in eigenem Namen verpflichtet sich der Geschäftsführer stets selbst.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!