Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beruflich veranlasste Umzugskosten mit privater Mitveranlassung

Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien.

Ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, beurteilt sich nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien. Eine sachgerechte Beurteilung ergibt sich dann, wenn man von äußeren Gegebenheiten auf die Motive des Steuerpflichtigen schließt. Danach genügt auch eine deutliche Fahrzeitverkürzung von der Wohnung zur Arbeitsstätte, um einen Umzug als beruflich veranlaßt zu begründen. Liegt eine Fahrzeitverkürzung vor, ist es nicht notwendig, auch noch den inneren Willen des Steuerpflichtigen zu erforschen. Würde der innere Wille des Steuerpflichtigen berücksichtigt, würde das zu einer Aufweichung der objektiven Kriterien und zu einer Rechtsunsicherheit führen.

Beispiel: A und B heiraten. Im gleichen Jahr der Hochzeit zieht das Paar um. Durch den Umzug in eine andere Stadt verkürzt sich die einfache Wegstrecke der A um 40 km, die des B um 25 km.

Hier liegt unzweifelhaft eine objektive Fahrzeitkürzung vor, so dass eine berufliche Veranlassung für den Umzug angenommen werden kann. Ob der innere Wille des Ehepaares als subjektives Element eine Rolle spielte, muss nicht berücksichtigt werden. Da der Umzug demnach aus beruflichen Gründen veranlaßt war, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon