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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt möglicherweise zur Umsatzsteuerpflicht für die Mitgliedsbeiträge von Vereinen.

Schon im Jahr 2002 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil Grundsätze festgelegt, wann die Mitgliedsbeiträge eines Vereins umsatzsteuerpflichtig sind. Das Urteil betraf einen Golfclub, dessen Mitglieder für die Nutzung der Golfanlage einen jährlichen Beitrag zahlen mussten. Die Richter hatten entschieden, dass die Beiträge die Gegenleistung für eine Leistung des Vereins sein können, woraus die Umsatzsteuerpflicht für diese Beiträge folgt.

Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe der Finanzministerien von Bund und Ländern mit der Frage, welche Konsequenzen dies für das deutsche Umsatzsteuerrecht und die Vereine hat. Teilweise gibt es bereits Entwarnung: Man hat sich bereits darauf geeinigt, dass Förder- und Sportvereine grundsätzlich nicht von einer Umsatzsteuerpflicht betroffen sein sollen. Außerdem dürfte auch die momentane politische Lage dafür sorgen, dass mit einer Gesetzesänderung frühestens im nächsten Jahr zu rechnen ist.

Trotzdem sollten Vereinsvorstände und -mitglieder die Entwicklung im Auge behalten. Kommt eine Umsatzsteuerpflicht für Vereinsbeiträge, ist das sowohl für die Vereine als auch für die Mitglieder in der Regel ein wirtschaftlicher Nachteil. Andererseits steht den Vereinen in diesem Fall natürlich auch das Recht auf Vorsteuerabzug zu.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!