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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Freibetrag für Abfindungszahlungen

Für eine Abfindung, die vor der Absenkung des Freibetrags vereinbart aber erst danach ausgezahlt wurde, gilt der niedriegere Steuerfreibetrag.

Immer wieder ändert der Gesetzgeber im laufenden Jahr die Steuergesetze rückwirkend für dieses Jahr zum Nachteil der Steuerzahler. Da dann bereits getroffene Entscheidungen oft nicht mehr korrigiert werden können, sorgt das zurecht für Unmut bei den Betroffenen. Allerdings lässt das Bundesverfassungsgericht diese sogenannte unechte Rückwirkung zu, weil der Steueranspruch des Staates offiziell erst zum Ende des Jahres entsteht.

Auch beim Freibetrag für Abfindungszahlungen gilt dieses Prinzip: Wenn die Abfindung vor einer Absenkung des Freibetrags vereinbart wurde, aber erst danach gezahlt wird, dann gilt der niedrigere Freibetrag. Das ist beispielsweise 1999 passiert. Damals beschloss die Regierung am 24. März, dass für alle Abfindungen, die ab dem 1. April gezahlt werden, ein niedrigerer Freibetrag gilt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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