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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wegweisende Entscheidung zum Kindergeld

Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.

Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder, wenn die Einkünfte des Kindes einen Grenzbetrag nicht übersteigen. Lagen die Einkünfte auch nur um einen Euro über dem Grenzbetrag (7.680 Euro pro Jahr für 2004 und 2005), streichen die Familienkassen das Kindergeld komplett. Zwar dürfen von den Einkünften Werbungskosten abgezogen werden, also Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere für den Job notwendige Aufwendungen. Für Sonderausgaben galt das bisher aber nicht, auch nicht für die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber gar nicht erst auszahlt.

Hilfe für die Familien kommt jetzt vom Bundesverfassungsgericht: Die verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes verlangt, dass von den Bezügen und Einkünften nur diejenigen berücksichtigt werden, die auch zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt und verfügbar sind, meinen die Verfassungsrichter. Einfacher gesagt können jetzt von den Einkünften auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, wodurch sich in vielen bisher aussichtslosen Fällen jetzt doch noch eine Anspruchsgrundlage ergibt.

Legen Sie also baldmöglichst Einspruch ein gegen einen Ablehnungsbescheid oder Steuerbescheide (wegen des Kinderfreibetrags), soweit dies noch möglich ist. Ist bereits ein Einspruchsverfahren anhängig, können Sie davon ausgehen, dass zu Ihren Gunsten entschieden wird, denn das Bundesamt für Finanzen hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf alle noch offenen Fälle angewendet wird. Günstig sieht es auch aus, wenn Sie bisher noch kein Kindergeld beantragt haben, weil Sie davon ausgegangen waren, dass die Einkünfte Ihres Kindes über dem Grenzbetrag liegen. Denn es gilt die steuerliche Festsetzungsverjährung von 4 Jahren. Sie können also für mehrere Jahre noch rückwirkend Kindergeld beantragen. Beachten Sie dabei, dass der Grenzbetrag für die Einkünfte 2002 und 2003 noch bei 7.188 Euro lag.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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