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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Entschädigung ist Einkunft aus Vermietung und Verpachtung

Erhalten Sie eine Entschädigung, weil Ihr Grundstück von einem Dritten teilweise genutzt wird, so handelt es sich dabei steuerrechtlich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Immer wieder kommt es vor, dass im Zuge von Bauarbeiten und der Errichtung einer baulichen Anlage auf einem Grundstück die Nutzung des Nachbargrundstücks notwendig ist - beispielsweise für Zufahrten oder die Lagerung von Maschinen. Sind Sie der Eigentümer des Nachbargrundstücks und erhalten eine Entschädigung für die Inanspruchnahme Ihres Grundstücks, so ist diese als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.

Begründet wird dies damit, dass es sich nicht um den Ausgleich eines Vermögensschadens handelt, sondern um ein Vertragsverhältnis mit wirtschaftlichem Gehalt. Bei diesem Vertragsverhältnis wird einem anderen zeitlich begrenzt unbewegliches Vermögen gegen Entgelt zum Gebrauch oder zur Nutzung überlassen - was der Legaldefinition von Vermietung und Verpachtung entspricht.

Unerheblich ist es, wie die Beteiligten ihr Verhältnis deklarieren. Ebenso ist es unbeachtlich, dass Sie bereits aus Gründen des Nachbarrechts verpflichtet gewesen sind, die entsprechenden Maßnahmen auf Ihrem Grundstück zu dulden, da eine bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung Sie nicht daran hindert, eine Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt anzunehmen. Es bleibt trotzdem steuerrechtlich eine der Vermietung vergleichbare Nutzungsüberlassung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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