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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschalen bald wieder möglich?

Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs aus den Reisekostenpauschalen kommt jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof auf den Prüfstand.

Bis zum 31. März 1999 konnten Unternehmer Vorsteuerabzug auf die Reisekostenpauschalen geltend machen, und zwar 6,1 % aus der Kilometerpauschale und 13,1 % aus der Verpflegungspauschale oder 10,5 % aus den Gesamtreisekosten. Zum 1. April 1999 schaffte die Regierungskoalition diesen Vorsteuerabzug dann ab. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist jetzt ein Revisionsverfahren anhängig, das sich mit der Frage beschäftigt, ob diese Abschaffung des Vorsteuerabzugs mit EU-Recht vereinbar ist.

Sie sollten daher alle noch nicht bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheide seit 1999 bis zur Urteilsverkündung offen halten oder zumindest darauf bestehen, dass das Finanzamt einen Vorläufigkeitsvermerk in den Bescheid aufnimmt. Zwar hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Abschaffung des Vorsteuerabzugs nicht gegen EU-Recht verstößt. Da der BFH aber erst jüngst die Kürzung des Vorsteuerabzugs aus Bewirtungskosten kassiert hat, stehen die Chancen für ein unternehmerfreundliches Urteil auch hier nicht schlecht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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