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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Änderungen beim Krankenversicherungsbeitrag

Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.

Im Dezember des letzten Jahres hat die Bundesregierung den Kompromiss mit der Opposition gekippt, der eine private Zusatzversicherung für den Zahnersatz vorsah. Stattdessen verpflichtet das "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz" die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Beitragssatz zum 1. Juli 2005 um 0,9 % zu senken. Gleichzeitig müssen die Versicherten ab diesem Termin einen Zusatzbeitrag von 0,9 % für den Zahnersatz bezahlen. Am Gesamtbeitrag ändert sich also nichts, da aber die 0,9 % allein von den Arbeitnehmern getragen werden, müssen diese zukünftig 0,45 % mehr bezahlen, während die Arbeitgeber um den gleichen Betrag entlastet werden.

Auch für freiwillig und privat Versicherte hat dieses Gesetz Konsequenzen. Dadurch, dass die Krankenkassen ihren regulären Beitragssatz um 0,9 % senken müssen, reduziert sich auch der bundesweite Durchschnittssatz von 14,3 auf 13,4 %. Dieser ist die Grundlage für den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Bis zum 30. Juni beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss noch 252,04 Euro, ab dem 1. Juli dann 236,18 Euro. Auch weiterhin erhält der Arbeitnehmer jedoch nur maximal die Hälfte des Beitrags für seine private Krankenversicherung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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