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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz

Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.

In diesen Tagen hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz (StSenkErgG) vorgelegt. Dieses Wortmonster bezeichnet ein neues Gesetz, das zwei Änderungen an der jüngst verabschiedeten Steuerreform vornimmt. Damit kommt die Bundesregierung den Forderungen einiger Länder nach, die diese Änderungen zur Bedingung für ihre Zustimmung zur Steuerreform gemacht hatten. Das Gesetz wird gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) zum 1.1.2001 in Kraft treten und zusätzliche Entlastungen in Höhe von run 7 Milliarden Mark bringen.

Zum einen wird mit dem Gesetz Unternehmern wieder die Möglichkeit eingeräumt, wieder den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe ihres Betriebs in Anspruch zu nehmen. Diese Option wird jedoch nur einmal im Leben gewährt und erst ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus soll der Spitzensteuersatz ab 1.1.2005 um einen Prozentpunkt mehr abgesenkt werden, als dies die Steuerreform bisher vorsieht. Der Spitzensteuersatz wird dann 42 % betragen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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