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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss sicher vor späteren Änderungen sein und sämtliche vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um die Besteuerung nach der 1 %-Regel zu vermeiden, sollten Sie sich ganz strikt an die Vorgaben der Finanzverwaltung haben. Denn andernfalls riskieren Sie, dass die Aufzeichnungen verworfen werden und doch die ungünstigere 1 %-Regel greift. Nach Auffassung des Finanzgerichts München ist ein Fahrtenbuch zum Beispiel nicht ordnungsgemäß, wenn es keine Eintragungen zu den aufgesuchten Geschäftspartnern enthält. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss folgende Eintragungen enthalten:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit

  • Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute

  • Reisezweck und die Namen der aufgesuchten Geschäftspartner

Auch für Privatfahrten sind Angaben erforderlich, es genügen aber die Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat unterdessen entschieden, dass ein Fahrtenbuch nicht mit einem Tabellenkalkulationsprogramm geführt werden darf. Das Programm bietet nach Meinung des Finanzamts keinen hinreichenden Schutz gegen nachträgliche Änderungen, und dieser Argumentation hat sich das Finanzgericht angeschlossen. Gegen diese beiden und zahlreiche ähnliche Entscheidungen ist Revision eingelegt beim Bundesfinanzhof (BFH), sodass ein höchstrichterliches Urteil noch aussteht. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für ein abweichendes Urteil nicht besonders hoch ist, sollten Sie doch gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und ihn bis zu einer BFH-Entscheidung offen halten, wenn Ihr Fahrtenbuch ebenfalls nicht anerkannt wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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