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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zweckbefristung muss den Zweck ausdrücklich nennen

Soll ein Arbeitsverhältnis bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels befristet werden, muss der Zweck ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt sein.

Verträge über befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen einem strengen Schriftformerfordernis, dessen Verletzung zur Annahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses führt. Soweit ein Arbeitsverhältnis für die Erreichung eines bestimmten Zwecks befristetet werden soll, muss dieser Zweck möglichst konkret und präzise im Arbeitsvertrag genannt sein. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärte, dass eine unbestimmte Zweckbefristung in Verbindung mit einer Prognose über das voraussichtliche Erreichen des Zwecks nicht ausreichend ist. Das gilt nach dem Urteil sogar dann, wenn der Zweck in einem vorhergehenden Arbeitsvertrag genau bezeichnet war, der durch den aktuellen Vertrag nur fortgeführt wurde. Maßgeblich ist nur der aktuelle Vertrag, und wenn der nur eine unklare Formulierung enthält, ist das Schriftformerfordernis nicht erfüllt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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