Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nutzungsrechte sind einlagefähig

Obligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben.

Ein Gesellschafter kann nur dann wirksam Sacheinlagen in das Gesellschaftsvermögen einer GmbH einbringen, wenn bei diesen ein wirtschaftlicher Wert feststellbar ist. Soweit bei obligatorischen Nutzungsrechten ein solcher Wert vorliegt, liegt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine zulässige Sacheinlage vor. Ein Gesellschafter hatte mit der Gesellschaft über ein von ihm gepachtetes Grundstück einen Unterpachtvertrag geschlossen. Dieser beinhaltete eine festgelegte Laufzeit, während dieser allerdings die Gesellschaft den Pachtzins zu leisten hatte.

Anders als die Vorinstanz erklärte der BGH den Unterpachtvertrag als zulässige Sacheinlage, nachdem der marktübliche Nutzungswert des Grundstücks über dem Pachtzins lag und sich somit ein wirtschaftlicher Wert des Pachtverhältnisses zugunsten der Gesellschaft feststellen ließ. Der Umstand, dass hier die Gesellschaft letztlich selbst Pächterin des Grundstücks geworden ist, hindert nach Ansicht des Gerichts nicht den erforderlichen Vermögenswert für die Gesellschaft, da der Nutzungswert deutlich über der Leistungsverpflichtung gelegen hat.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!