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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Voraussetzung einer Firmenfortführung

Die Fortführung einer Firma kann bereits dann vorliegen, wenn Dritte von einer Identität zwischen dem früheren und dem derzeitigen Unternehmen ausgehen.

Besteht für Dritte der Eindruck, dass ein neues Unternehmen die Geschäfte der bisher bestehenden Firma fortführt, liegt eine Firmenfortführung im Sinne des Handelsgesetzbuches vor. Die Konsequenz daraus ist, dass das neue Unternehmen ebenso für die bereits bestehenden Altverbindlichkeiten haftet wie im Falle einer Firmenübernahme. Der Bundesgerichtshof erweiterte mit diesem Urteil die Anwendbarkeit des gesetzlichen Tatbestands der Firmenfortführung.

Entscheiden mussten die Richter über die Klage gegen eine GmbH, die der Inhaber der alten Firma als Geschäftsführer geleitet hatte. Außerdem verwendete die GmbH in ihrer Firmierung wesentliche Teile des Namens der alten Einzelunternehmung ihres Geschäftsführers und hatte dasselbe Betätigungsfeld. Nach diesem Urteil sollten Sie nach einer Firmenübernahme oder auch einer Neugründung anstelle eines alten Unternehmens besonderen Wert auf eine umfassende Information Ihrer Geschäftspartner und die notwendigen Eintragungen im Handelsregister legen, denn ohne Zweifel sind die Haftungsrisiken für Altschulden nun noch höher.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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