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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kontenabrufverfahren startet als Provisorium

Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.

Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" hat sich der Bundesfinanzminister für seine Finanzbeamten den gläsernen Steuerbürger geschaffen. Denn seit dem 1. April 2005 können die Finanzämter auf die rund 500 Millionen Konten- und Depotstammdaten zugreifen, die die deutschen Banken und Sparkassen verwalten. Für besonderen Unmut bei sorgt die Tatsache, dass betroffene Bürger weder vorher noch im Anschluss zwingend über eine Anfrage informiert werden müssen.

Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium mit einer Verwaltungsanweisung noch etwas nachgebessert, indem es die Gründe für eine mögliche Anfrage präzisiert und klarere Regeln über die Information der Betroffenen festgeschrieben hat. Dem Deutschen Steuerberaterverband genügt das noch nicht. Nach seiner Meinung müssen solche Prinzipien im Gesetz festgeschrieben werden. Außerdem verlangt der Verband die vorherige Information der betroffenen Steuerzahler, damit diese Rechtsschutz suchen können.

Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen den Eilantrag einer Volksbank und mehrerer Bürger abgewiesen, die erreichen wollten, dass das Gesetz bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird. Der Grund für die Ablehnung liegt unter anderem in dem Anwendungserlass, der die Abfrage der Daten deutlich einschränkt. Eine endgültige Entscheidung ist damit zwar noch nicht gefallen - die wird wohl noch bis 2006 auf sich warten lassen. Trotzdem kann das Verfahren erst einmal wie geplant starten.

Allerdings gestaltet sich der Start noch recht holperig. Der Grund: Zwar verfügen die Banken über die notwendigen technischen Einrichtungen, denn sie müssen schon seit November 2003 die Kontendaten täglich an die sogenannten Kontenevidenzzentralen übermitteln. Von dort kann dann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Daten abrufen und an die anfragenden Behörden weiterleiten. Bisher durften aber nur Polizeifahnder von dieser Möglichkeit gebrauch machen, insbesondere zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Mit deren rund 2.000 Abfragen pro Tag kam das System auch ganz gut zurecht. Durch die Anfragen von Finanzämtern und anderen Behörden wird die Zahl jedoch auf 50.000 Abfragen pro Tag wachsen, womit die Software derzeit heillos überfordert ist.

Bis auf Weiteres stellen die Finanzbeamten daher ihre Anfragen schriftlich. Die Anfrage muss dann der Vorgesetzte abzeichnen, bevor sie ans BaFin gefaxt wird. Mit einer automatischen, softwarebasierten Lösung rechnen BaFin und Bundesfinanzministerium erst ab 2006. So lange wird es beim manuellen Abfrageverfahren bleiben, und schon dessen Umständlichkeit dürfte dafür sorgen, dass die Finanzbeamten zunächst nur in begründeten Ausnahmefällen von dieser Möglichkeit gebrauch machen.


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