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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unsicherheiten beim gewerblichen Grundstückshandel

Die aktuelle Rechtsprechung lässt der Finanzverwaltung einen breiten Interpretationsspielraum bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Eine nicht steuerbare Vermögensverwaltung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) überschritten, wenn mehr als 3 Einheiten (Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser) innerhalb von 5 Jahren ab dem Erwerb oder der Errichtung der Objekte wieder veräußert werden. Aber weder auf den 5-Jahres-Zeitraum noch auf die 3-Objekte-Grenze darf man sich verlassen.

Werden Umbaumaßnahmen durchgeführt, so beginnt der 5-Jahres-Zeitraum erst mit der Beendigung der Umbaumaßnahmen. Werden weitere Objekte kurz nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums verkauft, so werden diese mit berücksichtigt, wenn ein "planmäßiges" Vorgehen anzunehmen ist. Auf ein solches planmäßiges Vorgehen kann bereits aus dem Umstand geschlossen werden, dass mehr als drei Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Auch hat der BFH schon den gewerblichen Grundstückshandel bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken unterstellt, wenn der Käufer die Grundstücke mit der Absicht erworben hat, sie in jedem Fall wieder zu verkaufen. Ebenso nimmt der BFH einen gewerblichen Grundstückshandel an, wenn ein Gebäude als Ganzes gekauft und dann in Eigentumswohnungen aufgeteilt und wieder verkauft wird.

Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich eine erhebliche Unsicherheit, weil niemand genau weiß, wann die Voraussetzungen für einen steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel vorliegen: Entscheidend ist die bedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Errichtung bzw. Modernisierung.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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